Die Europäische Union fußt auf dem Grundsatz der Gleichheit. Unabhängig von Geschlecht, Race, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Meinung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung hast du das Recht auf Gleichbehandlung, wenn du einen Job suchst, und ebenso bei Entscheidungen über Beförderung, Bezahlung und Arbeitszeiten, sobald du einen Arbeitsplatz hast.
Wir sind für dich da, unterstützen dich und stellen sicher, dass du gleichbehandelt wirst. Diskriminierung durch deinen Chef oder deine Chefin, deine Kolleg*innen, Personalmanager oder Personalmanagerin oder andere Personen hat in der Arbeitswelt nichts zu suchen, und wir setzen uns aktiv dafür ein, diesem ein Ende zu setzen.
Warum müssen wir Maßnahmen für Gleichheit in der EU ergreifen?
Frauen in der EU haben das Gefühl, am Arbeitsplatz diskriminiert zu werden
der Menschen mit Behinderung sind berufstätig, bei den nicht behinderten Menschen sind es dagegen 75 %
der befragten LGBTI-Personen in Europa waren Opfer von Diskriminierung oder Belästigung
Welche Maßnahmen ergreifen wir?
aller Direktor*innenposten sollten laut einem EU-Gesetz mit Frauen (als dem unterrepräsentierten Geschlecht) besetzt werden
ältere Menschen haben zwischen 2007 und 2013 von ESF-Mitteln profitiert
aus ESF+-Investitionen tragen zur Gleichstellung der Geschlechter bei
Aufgrund von Überzeugung, Alter, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder sexueller Orientierung solltest du nicht daran gehindert werden, einen Arbeitsplatz zu bekommen. In der EU gibt es Gesetze, die es Arbeitgebern erschweren sollen, dich aufgrund dieser Faktoren zu diskriminieren.
- Als EU-Bürger bzw. EU-Bürgerin hast du das Recht auf Gleichbehandlung in Sachen Einstellung, Arbeitsbedingungen, Beförderung, Entlohnung, Zugang zu einer Berufsausbildung, betriebliche Altersversorgung und Kündigungsschutz. Länderspezifische Gleichstellungsorganisationen können dir helfen, diese Rechte durchzusetzen.
- In der EU sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen zu treffen. Wenn du eine Behinderung hast, kannst du Anpassungen deines Arbeitsumfelds oder deiner Tätigkeit verlangen, wenn dies für die Arbeit erforderlich ist.
Du hast das Recht, bei der Arbeit nicht diskriminiert zu werden, sowie bei Gehaltserhöhungen und Beförderungen gleichberechtigt berücksichtigt und mit Respekt behandelt zu werden. Die EU setzt sich für Menschen ein, die diskriminiert werden, und verfügt über Gesetze, die unfaire Praktiken am Arbeitsplatz bekämpfen sollen. Unser Ziel sind mehr und bessere Jobs an inklusiven und zugänglichen Arbeitsplätzen.
- Die EU-Gleichbehandlungsgesetze legen ein Mindestmaß an Schutz fest, das für alle Menschen gilt, die in der Europäischen Union leben und arbeiten.
- Die Diskriminierung von Eltern (insbesondere Müttern) am Arbeitsplatz kann bereits während der Schwangerschaft beginnen. Eltern gelten als weniger engagiert bei der Arbeit, weniger flexibel und weniger zuverlässig. Die EU-Antidiskriminierungsgesetze umfassen verschiedene Bereiche wie den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen und stillender Mütter sowie den Anspruch auf Mutterschutz, Vater- und Elternzeit.
- Seit 2000 ist in der EU die Diskriminierung aus Altersgründen am Arbeitsplatz verboten. Das bedeutet beispielsweise, dass dein Chef dich aufgrund deines Alters nicht von einer Beförderung oder Schulung ausschließen darf.
Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
Frauen verdienen in der EU im Durchschnitt 13 % weniger als Männer. Die Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und seiner Ursachen ist eines der Hauptziele der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025.
- Die 2023 verabschiedete Entgelttransparenz-Richtlinie trägt dazu bei, dass der Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” vor Ort umgesetzt wird.
- EU-Vorschriften zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen Eltern und Betreuern und Pflegenden eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und fördern eine bessere Aufteilung der Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern.
- Die EU-Regeln über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Vorständen und Aufsichtsräten schreiben großen börsennotierten Unternehmen vor, mindestens 40 % ihrer nicht geschäftsführenden Direktor*innenposten oder 33 % aller Direktor*innenposten mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts (derzeit Frauen) zu besetzen.
Trotz der in den letzten zehn Jahren erzielten Fortschritte stehen Menschen mit Behinderungen weiterhin vor erheblichen Hindernissen und sind einem höheren Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt.
Die Europäische Kommission hat die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 beschlossen, um positive Veränderungen im Leben von Menschen mit Behinderungen in der EU und darüber hinaus herbeizuführen. Einige der Leitinitiativen sind:
- Das Paket zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen legt eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen fest. Die Maßnahmen reichen von Einstellungspraktiken und der Bereitstellung angemessener Vorkehrungen bis hin zum Ausbau öffentlicher Stellen, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen, einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten.
- Der EU-Behindertenausweis dient als Nachweis für den Behindertenstatus und gewährt den Inhaberinnen und Inhabern des Ausweises überall in der EU gleichberechtigten Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen.
- Der europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen garantiert in allen EU-Ländern die Nutzung von Parkplätzen und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind. Er ersetzt die nationalen Parkausweise.